Vermittlung von Kompensationsmaßnahmen

Im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden häufig externe Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen erforderlich. Dies ist immer dann der Fall, wenn durch Pflanzungen oder andere Aufwertungen innerhalb des betroffenen Gebietes kein vollständiger Ausgleich möglich ist.

Die rechtzeitige Organisation solcher Kompensationsmaßnahmen ist für den erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens von zentraler Bedeutung. In der Regel müssen die Maßnahmen bereits vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans oder der Genehmigung des Vorhabens gesichert sein.

Ich übernehme die Vermittlung fachlich geeigneter und quantitativ ausreichender Kompensationsmaßnahmen, von der Angebotseinholung bei Flächenanbietern, über die Beschreibung in den Planunterlagen und die Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde, bis hin zur vertraglichen Vereinbarung.

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