Strategische Umweltprüfung

Auf Ebene der Bauleitplanung werden mögliche Umweltauswirkungen bereits vor der Genehmigung einzelner Vorhaben, also übergeordnet, vorausschauend und in diesem Sinne strategisch geprüft. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt im sogenannten Umweltbericht als eigenständiger Teil der Begründung des Bauleitplans. Er dient der Information von zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit.

Im Gegensatz zur naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung von Vorhaben, sind die Erfordernisse der strategischen Umweltprüfung im Baurecht verankert, und es sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören immissionsschutzrechtliche Konflikte, Auswirkungen auf Kulturgüter, mögliche Störfälle und Katastrophen, kummulative Effekte mit anderen Planungen sowie mögliche Planungsalternativen.

Als Partner von Stadtplanern und Planungsbüros übernehme ich die Erstellung der Umweltberichte zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. Meine Erfahrung ertreckt sich über B-Pläne für neue Wohngebiete, Gewerbegebiete und spezifische Sondergebiete für Einzelhandel, Pflegeheime, Campingplätze und Solarparks, bis hin zu komplexen Planfällen für die Entwicklung ganzer Stadtteile.

> FFH-Verträglichkeitsprüfung