Landschaftspflegerische Begleitplanung

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan oder kurz LBP wird immer dann erforderlich, wenn durch ein Vorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht werden. Dabei werden die Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bewertet sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung, Minimierung und Kompensation festgelegt. Der LBP ist damit das Instrument der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Genehmigungsverfahren für meist größere Projekte, für die kein Bebaungsplan erstellt wird.

Meine Projekterfahrung liegt im Bereich der Windenergie, wo vor allem die Einbindung der artenschutzrechtlichen Erfordernisse sowie die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Vordergrund stehen. Weitere Anwendungsfälle für landschaftspflegerische Begleitpläne sind Straßenbauvorhaben und Bergbauprojekte.

> Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung