Grünordnungsplanung

Aufgabe der Grünordnungsplanung ist die Erarbeitung und Festsetzung konkreter Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge im Rahmen der Bauleitplanung. Meist ist dies integraler Bestandteil von Bebauungsplänen, um das Ortsbild zu verbessern, Erholungsmöglichkeiten zu schaffen sowie Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu vermeiden oder auszugleichen. Für Gebiete, in denen ausschließlich die Entwicklung von Freiflächen Gegenstand ist, können auch eigenständige Grünordnungspläne aufgestellt werden.

Bei der Zusammenarbeit mit Stadtplanern wirke ich an der Festsetzung und Begründung grünordnerischer Maßnahmen in Bebauungsplänen mit. Damit bezieht sich die Kooperation nicht nur auf die Prüfung von Auswirkungen der Planung, sondern auch auf die Erstellung von Planinhalten und deren konkrete Ausgestaltung.

> Strategische Umweltprüfung