Für kleine Vorhaben mit überschaubaren Auswirkungen auf Natur und Landschaft kann die Eingriffsregelung in vereinfachter Form erfolgen. Dies trifft zum Beispiel auf Bauanträge für einzelne Gebäude im planungsrechtlichen Außenbereich zu. Die ausführliche Methodik der landschaftspflegerischen Begleitplanung entfällt hier zugunsten einer Kurzbeschreibung des Vorhabens und der möglichen Auswirkungen sowie einer tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich. Entscheidend ist trotz vereinfachter Darstellung dennoch die ausreichende Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen können für die meisten Anfragen kurzfristig und vergleichsweise kostengünstig erstellt werden.