Kommunale Landschaftsplanung

Mit Landschaftsplänen bestimmen Städte und Gemeinden die Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung von Natur und Landschaft in ihrem Gebiet. Das rechtliche Erfordernis ergibt sich aus § 11 des Bundesnaturschutzgesetzes. Hiernach sind diese Pläne aufzustellen, sobald und soweit wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten oder zu erwarten sind.

Meist wird der Landschaftsplan parallel zum Flächenutzungsplan erarbeitet und fortgeschrieben. Und tatsächlich sind beide Planwerke eng miteinander verbunden. So liefert der Landschaftsplan den naturschutzfachlichen Hintergrund für die Flächenutzungsplanung, bewertet Neudarstellungen von Bauflächen und bietet so auch eine Abwägungsgrundlage. Ausgewählte Inhalte, insbesondere Entwicklungsmaßnahmen, werden häufig in den FNP integriert. Er liefert als vollendetes Planwerk außerdem ein Gesamtkonzept der Kompensationsmöglichkeiten für neue Baugebiete.

Landschaftspläne sind umfangreiche und komplexe Planwerke. Sie erfordern Kenntnisse in allen thematischen Feldern der Landschaftsplanung. Und ein gutes Verständnis für längerfristige Prozesse der naturräumlichen Entwicklung im Spannungsfeld diverser Nutzungsanforderungen an eine Landschaft.

Mit der Erfahrung aus früheren Projekten übernehme ich die vollständige Bearbeitung von Landschaftsplänen oder unterstütze in einzelnen Leistungsphasen. Als Kooperationspartner bin ich derzeit beteiligt an der Erstellung der Landschaftspläne für die Städte Beelitz und Biesenthal.

> Grünordnungsplanung